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Familienverbände im Saarland

Landesarbeitsgemeinschaft
der Familienverbände im Saarland

Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Saarland

  1. Die LAG der Familienverbände ist ein in regelmäßigen Abständen tagendes Forum von den Familienverbänden im Saarland, die mit ihrer Arbeit dazu beitragen wollen, die Situation von Familien in der Gesellschaft zu verdeutlichen und gegenüber gesellschaftlichen Gruppen und Politik zu vertreten.
  2. Die LAG der Familienverbände gibt sich folgende Aufgaben:
    1. Bewertung und Diskussion der aktuellen familienpolitischen Lage
    2. Führung von Gesprächen und Interessenvertretung der Familien gegenüber der Landesregierung und den zuständigen Ministerien.
    3. Besetzung der Funktionen im Rundfunk- und Medienrat Saarland
    4. Formulierung gemeinsamer Stellungnahmen und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen mit dem Ziel, die Situation von Familien bewusst zu machen
  3. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich derzeit zusammen aus:
    1. eaf (evangelischen arbeitsgemeinschaft familie)
    2. FDK (Familienbund der Deutschen Katholiken)
    3. VAMV (Verband Alleinerziehender Mütter und Väter)
     

    Die Mitglieder entscheiden über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern und Gästen

  4. Im Hinblick auf Beschlüsse hat jedes Mitglied eine Stimme. Um den Konsens zu fördern, aber auch zugleich die Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit der LAG sicher zu stellen, werden Entscheidungen grundsätzlich mit mindestens 3/4 der anwesenden Stimmen getroffen. Nicht konsensfähige Stellungnahmen werden nicht über die LAG verbreitet.
  5. Die LAG tagt regelmäßig mindestens einmal im Halbjahr.
  6. Sitz der LAG ist Gutenbeergstrasse 2a, 66117 Saarbrücken
  7. Die LAG wählt jeweils für ein Jahr einen federführenden Verband. Dieser ist jeweils Vertreter der LAG nach außen. Er bereitet die Sitzungen, Aktionen und Projekte vor.
  8. Zur Finanzierung vereinbaren die Mitglieder einen Beitrag, der durch den/die Sprecherin verwaltet wird. Für größere Ausgaben wird eine Umlage erhoben.